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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Unternehmens

DAVINCI Rechenzentrum GmbH

- nachstehend DAVINCI Rechenzentrum GmbH genannt -

 

1. Geltungsbereich

Lieferungen, Leistungen und sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen der DAVINCI Rechenzentrum GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DAVINCI Rechenzentrum GmbH als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens DAVINCI Rechenzentrum GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich DAVINCI Rechenzentrum GmbH anzuzeigen.

 

2.  Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von DAVINCI Rechenzentrum GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die DAVINCI Rechenzentrum GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl DAVINCI Rechenzentrum GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat , so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird DAVINCI Rechenzentrum GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von DAVINCI Rechenzentrum GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er DAVINCI Rechenzentrum GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn DAVINCI Rechenzentrum GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von DAVINCI Rechenzentrum GmbH liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare bzw. entdeckte Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich DAVINCI Rechenzentrum GmbH anzuzeigen. Verliert DAVINCI Rechenzentrum GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Unterlieferanten, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von DAVINCI Rechenzentrum GmbH verlässt. DAVINCI Rechenzentrum GmbH ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen.

 

3.  Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungsbeträge von DAVINCI Rechenzentrum GmbH sind sofort fällig und bis zum dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zahlbar. Nach Ablauf gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei DAVINCI Rechenzentrum GmbH. Im Verzugsfalle ist DAVINCI Rechenzentrum GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DAVINCI Rechenzentrum GmbH berechtigt, ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen entsprechend § 288 BGB zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Für alle Preise ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von DAVINCI                           Rechenzentrum   GmbH                  maßgeblich. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, soweit der Vertragspartner Verbraucher ist, bzw. sechs Wochen, soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist DAVINCI Rechenzentrum GmbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, soweit die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Vertragsschluss und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von DAVINCI Rechenzentrum GmbH aus dem Vertrag mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von DAVINCI  Rechenzentrum  GmbH.  Bei  Verbindung  oder Vermischung der Vorbehaltsware mit nicht DAVINCI Rechenzentrum GmbH gehörenden Waren erwirbt DAVINCI Rechenzentrum GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für DAVINCI Rechenzentrum GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne DAVINCI Rechenzentrum GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von DAVINCI Rechenzentrum GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen . Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt                            von                        DAVINCI              Rechenzentrum   GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h . Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und DAVINCI Rechenzentrum GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an DAVINCI Rechenzentrum GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt

 

 

stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde DAVINCI Rechenzentrum GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von DAVINCI Rechenzentrum GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und DAVINCI Rechenzentrum GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde DAVINCI Rechenzentrum GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, DAVINCI Rechenzentrum GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen  herauszugeben und       die                    erforderlichen                          Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Darüber hinaus gilt bei Verwendung dieser Bedingungen      gegenüber           Unternehmern,    juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen folgendes: Das Eigentum angelieferter Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser die gesamten Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit DAVINCI Rechenzentrum GmbH beglichen hat. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen                   Geschäftsverkehr                       seinerseits                                         unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, nicht jedoch zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.

 

5.  Haftungsbeschränkung

DAVINCI Rechenzentrum GmbH haftet für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verursacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DAVINCI Rechenzentrum GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht ) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet DAVINCI Rechenzentrum GmbH nicht. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche unmittelbare Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. vertragstypisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines Leistungshindernisses bei Vertragsschluss auf Seiten von DAVINCI Rechenzentrum GmbH. Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen und Sachschäden handelt, haftet DAVINCI Rechenzentrum GmbH insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 2.500,00. DAVINCI Rechenzentrum GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden, es sei denn, DAVINCI Rechenzentrum GmbH hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. DAVINCI Rechenzentrum GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das vom Kunden in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mitvertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Eine Haftung für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit wegen der Übernahme von Garantien, wegen Arglist, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen dieses Abschnitts unberührt.

 

6. Gewährleistung

DAVINCI Rechenzentrum GmbH gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von DAVINCI Rechenzentrum GmbH nicht, es sei denn, es ist schriftlich vereinbart. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit der Kunde Verbraucher ist, 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Recht oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Tritt ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, so ist der Kunde verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teile auf eigene Kosten und Gefahren, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit der die Ware geliefert wurde, an die DAVINCI Rechenzentrum GmbH zu senden. Wir raten Ihnen dringend zur kompletten Datensicherung vor jeder Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen in unserem Hause oder vor Ort, da wir ansonsten jegliche Haftung für einen Datenverlust ablehnen müssen. Die Rücksendung dieser Ware erfolgt ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Käufers. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen                          Geräten                                                       treten                keine                                                 neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder etc. sind von der Gewährleistung ausgenommen. Eine unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, das Gewährleistungsansprüche entfallen. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Ist die Ware mangelhaft, so erfolgt die Mängelbeseitigung zunächst nach Wahl des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist , nach Wahl von     DAVINCI          Rechenzentrum   GmbH.                 Bleiben Nachbesserungsversuche von DAVINCI Rechenzentrum GmbH erfolglos, wobei hinsichtlich des gleichen Mangels zwei Nachbesserungsversuche zulässig sind, oder bietet DAVINCI Rechenzentrum GmbH keine mangelfreie Ersatzlieferung an, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt ) oder auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Sach-

 

 

oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Reparaturen und Veränderungen von nicht autorisierten Dritten oder Bedienungsfehler entstehen sowie nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde Nachbesserungen verweigert oder ohne Zustimmung von DAVINCI Rechenzentrum GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. DAVINCI Rechenzentrum GmbH kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang muss der Kunde vor dem Austausch Programme und Komponenten (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Da im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die DAVINCI Rechenzentrum GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen können , hat der Käufer vor Übersendung bzw. einem Vor – Ort – Einsatz durch DAVINCI Rechenzentrum GmbH eine Datensicherung durchzuführen, da das Risiko des Verlustes dieser Daten von der DAVINCI Rechenzentrum GmbH nicht getragen werden kann .

 

7. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang der DAVINCI Rechenzentrum GmbH gehören, wird für diese ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese Software weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus der DAVINCI Rechenzentrum GmbH entstehenden Schaden. Umtausch und Rückgabe von Software ist nicht möglich. Die Lizenzbestimmungen des Herstellers gelten bei Lieferung als anerkannt. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass DAVINCI Rechenzentrum GmbH bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Installation der Software wird auf Kundenwunsch gegen gesonderte Berechnung                                  von            DAVINCI Rechenzentrum GmbH übernommen.

 

8. Vertraulichkeit

DAVINCI Rechenzentrum GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite auf unbestimmte Zeit geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und an deren Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

 

9. Export

Die Ausfuhr der gelieferten Ware darf nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen. Die Zustimmungserklärung hat der Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen und der DAVINCI Rechenzentrum GmbH vorzulegen.

Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus.

 

 

10.  Sonstiges

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das jenige, was dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie von DAVINCI Rechenzentrum GmbH schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus seiner Geschäftsbeziehung mit DAVINCI Rechenzentrum GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung von DAVINCI Rechenzentrum GmbH abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden sowie für Lieferungen und Leistungen von DAVINCI Rechenzentrum GmbH, mit Ausnahme etwaiger von DAVINCI Rechenzentrum GmbH beim Kunden vereinbarungsgemäß vor Ort zu erbringender Leistungen, ist der Sitz von DAVINCI Rechenzentrum GmbH bzw. der Sitz der die betreffende Leistung erbringenden DAVINCI Rechenzentrum GmbH - Geschäftsstelle. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten Stuttgart, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sonderverrmögen handelt. Es gilt deutsches Recht. Das UN- Kaufrecht wird ausgeschlossen.

 

 

 

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Datenschutz

Datenschutzerklärung
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  1. Datenschutz auf einen Blick
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Allgemeine Hinweise
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  1. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

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Datenschutz
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Gottlieb-Daimler-Str. 14
68165 Mannheim

Tel. 0621 877 55 990
Fax 0621 877 55 992
info@davinci-360.de

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  1. Datenschutzbeauftragter
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    Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
    E-Mail: datenschutz@davinci-360.de

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Server-Log-Dateien
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Dies sind:


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Kontaktformular
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  1. Analyse Tools und Werbung

Google AdWords und Google Conversion-Tracking
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